FAQ´s

Was bedeutet Wahlarzt?

Das bedeutet, dass ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen habe und die Kosten für die Behandlung in erster Linie selbst zu tragen sind. Die Rechnung die sie meinerseits erhalten kann bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Als Wahlarzt kann ich mir ausreichend Zeit für Ihre Anliegen nehmen und mit Ihnen ein umfassendes Behandlungskonzept erarbeiten.

Was ist eine Außenanamnese?

Wenn die Diagnose unklar ist oder das Ausmaß der Symptome schwer zu eruieren ist, kann es sinnvoll sein eine Außenanamnese durchzuführen.

Das heißt es wird nach Absprache mit dem Patienten eine Vertrauensperson (meist telefonisch) kontaktiert um Fragen über Entwicklung, Leben, Krankheitsentstehung und Symptome zu stellen. Dies kann sinnvoll sein da Selbst- und Fremdwahrnehmung manchmal stark auseinander weichen. Dies wird nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Patienten durchgeführt.

Können Angehörige zum Gespräch mitkommen?

Gerne können Angehörige zum Termin mitkommen. Oft ist es hilfreich von einem Angehörigen oder Partner Zusatzinformationen zu bekommen.

Ich gestalte aber immer ein Setting wo auch ein Gespräch unter 4 Augen möglich ist. In erster Linie bin ich immer meinem Patienten und seinen diesbezüglichen Wünschen verpflichtet.

Ob ein Angehöriger zum Gespräch mitkommt und ob dieser Informationen zur Erkrankung, Therapie, Befinden bekommt obliegt dem Patienten.

Machen mich die Medikamente süchtig oder verändern sie meine Persönlichkeit?

Nein, sie erhalten von mir keine Medikamente die Sie süchtig machen oder ihre Persönlichkeit verändern. Antidepressiva, Antipsychotika und auch schlaffördernde Medikamente die Sie von mir erhalten verändern Sie nicht als Mensch und Persönlichkeit, diese Medikamente können aber sehr hilfreich in der Behandlung verschiedener Erkrankungen/Störungen sein. Eine ausführliche Aufklärung über Wirkungsweise, aber auch über mögliche Nebenwirkungen gehören natürlich zum Standard meiner Behandlung. Fragen Ihrerseits zu medikamentöser Therapie aber auch zu nichtmedikamentösen Alternativen werden ausführlich beantwortet.

Sollten in seltenen Fällen Medikamente mit einem Abhängigkeitspotential verordnet werden müssen (z.B. Benzodiazepine zur Beruhigung oder Opiate zur Schmerztherapie), so werden meine Patienten natürlich umfassend über die Risiken aufgeklärt und es wird ein möglichst risikoarmes Therapieprozedere erarbeitet (möglichst niedrige Dosierung und möglichst kurze Einnahmedauer).

Warum zum Wahlarzt?

Als Psychiater und Psychotherapeut ist ausreichend Zeit für das Gespräch unabdinglich. Empathische (einfühlsame) Gesprächsführung, Zeit für die Schilderung der Krankheitsentwicklung, der aktuellen Problematik und der Lebensumstände sind wichtig und benötigen Zeit.

Auch das Zustandekommen einer tragfähigen ärztlich-therapeutischen Beziehung hat in der Behandlung eine hohe Priorität. Darüber hinaus soll ein multidimensionales (umfassendes) Behandlungskonzept erstellt werden welches neben einer möglichen medikamentösen Therapie auch psychotherapeutische und praktische Hilfestellungen beinhaltet (Es sollen Werkzeuge zur Symptomkontrolle und Heilung erarbeitet werden).

Dies alles ist für die Behandlung psychiatrischer Erkrankungen und Störungen wichtig und benötigt Zeit (Erstgespräch dauert 50 Minuten und eine Kontrolle dauert 20 Minuten), welche mit einer Kassenordination nicht umsetzbar wäre.

Um Ihnen die benötigte Zeit für eine optimale und effiziente Behandlung geben zu können betreibe ich eine Wahlarztordination.

Bekomme ich die Kosten für die Behandlung Rückerstattet?

Ja, es ist möglich die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einzureichen und einen Teilbetrag rückerstattet zu bekommen.

Auf Wunsch reichen wir diese für Sie ein.

Die Höhe der Rückerstattung obliegt Ihrem Versicherungsträger.

Werden Dinge die ich erzähle vertraulich behandelt?

Ja! Ich unterliege der ärztlichen Schweigepflicht. Soll ich Ihren Angehörigen oder anderen Stellen Informationen zu ihrem Gesundheitszustand erteilen, müssen sie mich aktiv von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden (Das Formular erhalten sie bei mir, dieses ist von Ihnen zu unterschreiben).

Fachärztliche Stellungnahmen (Führerschein, Pension o. ä.) dienen zur Vorlage bei Ämtern und Behörden.

Persönliche und intime Details welche für den Sachbearbeiter/bearbeitende Stelle unrelevant sind können (nach Rücksprache mit mir) aus der Stellungnahme entfernt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Psychiater, Psychologe und Psychotherapeut?

Ein Psychiater ist ein Facharzt, hat also Medizin studiert und anschließend eine 6 jährige Facharztausbildung absolviert. Aufgaben sind Diagnosestellung und Therapieplanung (organisch wie auch psychisch).

Ein Psychologe hat Psychologie studiert. Hauptaufgaben sind testpsychologische Verfahren aber auch Gespräche.

Ein Psychotherapeut hat unabhängig von seiner Grundausbildung die Psychotherapieausbildung gemacht. Es können Ärzte, Psychologen aber auch Menschen aus anderen Berufsgruppen Psychotherapeuten sein.